FITNESS KECK

KRANKENKASSEN- ZUSCHUSS

GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Die Bezuschussung von Präventionskursen durch die gesetzlichen Krankenversicherer regelt zur Zeit der § 20 Abs. 1 SGB V.
Es werden 80% der Kursgebühren, maximal jedoch 75,- € erstattet.
Nach Kursende erhalten Sie eine Teilnahme- und Kostenbescheinigung, sowie eine Kopie der Zertifizierungsurkunde des jeweiligen Kurses. Diese können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Wir besitzen alle Bezuschussungszusagen und Sie werden den Zuschuss erhalten!!

Pro Jahr kann mindestens je ein Kurs aus den vier unterschiedlichen Handlungsfeldern besucht werden. Handlungsfelder sind: Bewegungsgewohnheiten (unsere Kurse liegen in diesem Handlungsfeld), Ernährung, Stressreduktion/Entspannung, Genuss- und Suchtmittelkonsum.

Viele Krankenkassen bezuschussen den gleichen Kurs pro Jahr zwei mal, andere Krankenkassen nur ein mal.

PRIVATE KRANKENKASSEN

Privat krankenversicherte Menschen erhalten in der Regel die volle Kursgebühr von ihrer Krankenkasse erstattet. Verbindliche Auskünfte kann Ihnen nur Ihre Versicherung erteilen. Nach Kursende erhalten Sie eine Teilnahme- und Kostenbescheinigung. Diese können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.